Erweiterte Notfallbetreuung in Kitas
Im Land Brandenburg wurden erste Beschränkungen, die zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt worden waren, schrittweise gelockert. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat dahingehend die Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen geändert. Diese Änderung der Allgemeinverfügung tritt am 27. April 2020 in Kraft.
Die Kitas bleiben für den Normalbetrieb weiter geschlossen. Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung wird auf alle Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur ausgeweitet, es müssen also nicht mehr beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Die Notfallbetreuung kann auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden, die nicht in systemrelevanten Berufen tätig sind. Grundvoraussetzung bleibt aber, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht im häuslichen Umfeld organisieren können. Der Antrag dafür muss beim Amt für Bildung, Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Wittstock/Dosse gestellt werden. Die vollständigen Arbeitgebernachweise sind dem Antrag beizufügen.
Die vollständige Lesefassung ist als Download verfügbar.