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Kurzinformationen

Grundsätzlich muss sich die Nutzung von Straßen, Wegen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Widmung halten (Gemeingebrauch). Bei einer Nutzung über den in der Widmung bestimmten Zweck hinaus oder durch nicht von der Widmung erfasste Personen liegt eine Sondernutzung vor.

  • Straßensperrung für ein Straßenfest
  • Verteilen von Werbeprospekten im öffentlichen Bereich
  • Aufstellen von Verkaufständen, Informationsständen, Werbetafeln oder Tischen und Stühlen zur Bewirtung, soweit diese in den Straßenraum hineinragen und zu einer Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs führen können
  • Nutzung eines öffentlichen Bades für einen Schwimmwettbewerb

Beschreibung

Die Sondernutzung einer öffentlichen Sache bedarf der Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) durch die zuständige Behörde (z. B Straßenbaubehörde bei Straßen). Die Erlaubnis darf grundsätzlich nur befristet oder auf Widerruf erteilt werden. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Die einzelnen Voraussetzungen für die Sondernutzung sind in den Straßengesetzen des Bundes und der Länder sowie den kommunalen Regelungen für öffentliche Einrichtungen festgehalten.


Für die Sondernutzung darf eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden. Bei Bemessung der Gebühren sind Art und Ausmaß der Einwirkung auf die benutzte Sache sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen.


Rechtsgrundlagen

  • Marktgebührensatzung
  • Marktsatzung
  • Sondernutzungssatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
  • (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
  • (Sondernutzungssatzung der Gemeinde)


Notwendige Unterlagen

 

Nachstehende Angaben sind erforderlich:
· Antragsteller (natürliche oder juristische Person) mit Anschrift, Tel. u. Fax, ggf. Rechtsform;
· Zeitangaben (Termin, Nutzungsdauer);
· Zweck der Sondernutzung (Bauarbeiten, Lagerung, Information, Werbung, ...);
· Art der Sondernutzung (Baustelleneinrichtung, Baugerüst, Werbeeinrichtung, Wa-renständer, Warenauslagen, Tische und Sitzgelegenheiten, ...);
· Genaue Ortsangaben Lageplan (wenn nicht durch Straße und Hausnummer defi-nierbar unter Angabe markanter Punkte zur besseren Orientierung);
· Größe (Länge x Breite, Angabe der Grundfläche, die die Sondernutzung in Anspruch nimmt, Restgehwegbreite bzw. Reststraßenbreite angeben).

 

  • Download Merkblatt
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Ansprechpartner


Ordnungsamt

Herr Alpermann
Telefon 03394 429320
E-Mail

Herr Degner
Telefon 03394 429323
E-Mail

Frau Franz
Telefon 03394 429325
E-Mail


Formulare

  • Download Antragsformular Plakatierung
  • Download Antragsformular Sondernutzung
  • Download Merkblatt Sondernutzung
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Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1

Bürgerbüro: Am Bahnhof 2
16909 Wittstock/Dosse

Telefon 03394 429-0 Bürgerbüro

Telefax 03394 429102

 

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