Personalausweis
Kurzinformationen
Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen deutschen Staatsangehörige. Grundsätzlich ist ein Personalausweis nur dann erforderlich, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. (weitere aktuelle Informationen)
Besonderheiten
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit einem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen Personalausweises abzugeben.
Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) anzuzeigen.
Erstantrag
- Hauptwohnsitz in Wittstock/Dosse
- deutsche Staatsangehörigkeit
Neubeantragung
- Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises oder
- Namensänderung oder
- Verlust des Personalausweises
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
Kosten
- 22,80 € für Beantragung Personalausweis unter 24 Jahre
- 28,80 € für Beantragung Personalausweis über 24 Jahre
- 10,00 € für Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Frau Samusch
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schulze
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2
03394 429314
Frau Lindner
Am Bahnhof 2
03394 429 0