Bürgerbüro
Personalausweis
Kurzinformationen
Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildnachweis als Identitätsnachweis.
Deutsche Staatsangehörige unterliegen gemäß § 1 Personalausweisgesetz der Ausweispflicht. Die Personalausweispflicht gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Beschreibung
Seit dem 01.11.2010 wird nur noch der neue Ausweis im Scheckkarten-Format mit integrierter elektronischer ID hergestellt.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Die elektronische Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion):
Durch die elektronische Online-Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit sich online auszuweisen. So können Sie z.B. ein Führungszeugnis beantragen (bei dem Bundesamt für Justiz), Ihre Punkte in Flensburg abrufen (bei dem Kraftfahrt-Bundesamt) oder eine Versicherung über das Internet abschließen. Um die Funktion benutzen zu können, benötigen Sie ein Lesegerät oder Smartphone in Verbindung mit der „AusweisApp 2“.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.personalausweisportal.de.
Sollten Sie nicht persönlich zur Abholung des Personalausweises erscheinen können, kann eine spezielle Vollmacht bei der Beantragung mitgegeben werden.
Verlust des Personalausweises
Jede/r BürgerIn ist verpflichtet, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder den Fund des Ausweises unverzüglich persönlich zu melden:
wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden.
ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen.
bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/-in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Beim Verlust des Personalausweises mit eID-Funktion muss die elektronische Funktion unverzüglich gesperrt werden (Sperrhotline: 116 116), um die Nutzung der Online-Funktion zu verhindern. Sollten Sie die digitale Signatur nutzen, bedenken Sie, dass Sie diese separat sperren lassen müssen.
Vorläufiger Personalausweis
Der vorläufige Ausweis wird beantragt, wenn Sie kurzfristig ein Dokument benötigen, weil Sie Ihren richtigen Personalausweis z.B. verloren haben und keinen gültigen Reisepass besitzen.
Ausweispflichtbefreiung
Bürger können von der Ausweispflicht befreit werden, wenn
für sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
persönliches Erscheinen des Antragstellers mit Alleiniger/Hauptwohnung in Wittstock/Dosse
deutsche Staatsangehörigkeit
Personalausweis oder Reisepass (bisheriges Dokument)
ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr); ab dem 01.05.2025 werden die Lichtbilder digital bei uns oder unserem ansässigen Fotografen angefertigt
ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen, z.B. Wiederannahme) im Original
ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung) im Original
ggf. Geburtsurkunde (wenn diese noch nie im Bürgerbüro vorgelegt wurde)
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche hauptwohnsitzlich gemeldet ist
Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(bitte erkundigen Sie sich dazu am Besten vorher telefonisch)ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
(Nichtabgabe Sorgeerklärung wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, siehe Formulare)
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
Geburtsurkunde im Original
soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original
Fristen
Die Fertigstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. 2 Wochen.
Der vorläufige Personalausweis wird gleich bei der Beantragung ausgestellt.
Gebühren
22,80 € für die Beantragung für Personen unter 24 Jahre
37,00 € für die Beantragung für Personen über 24 Jahre
10,00 € für die Beantragung des vorläufigen Personalausweises
Ansprechpartner
Frau Samusch
Am Bahnhof 2 03394 429 0
Frau Schulze
Am Bahnhof 2 03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2 03394 429314
Frau Lindner
Am Bahnhof 2 03394 429 0