Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation
wittstock-neu.de
  • Die Stadt
    •  
    • Eine Stadt stellt sich vor
    • Stadtplan
    • Statistik
    • Ortsteile
    • Partnerstädte
    • Rosenkönigin
    • Persönlichkeiten
    • Feuerwehr
    • Beratungsstellen
    • Schulen
    • Kitas
    • Schiedsstelle
    • Märker
    • Brandenburg
    •  
  • Verwaltung/ Bürgerservice
    •  
    • Aktuelles
      •  
      • Schnappschüsse
      •  
    • Bürgerservice
      •  
      • mobiler Bürgerservice
      • Friedhofswesen
      • Fundbüro
      • Standesamt
      • Zulassungsstelle
      •  
    • Geoportal
    • Verwaltung
      •  
      • Struktur
      • Ihre Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Online-Gewerbe
      • Bürgeranfragen Asyl
      •  
    • Finanzen
    • Politik
      •  
      • Gremieninformationssystem
      • Bürgerinformationssystem
      • Sitzungen - Juni 2019 bis Oktober 2023
      • Sitzungen - Legislatur bis Mai 2019
      •  
    • Wahlen
      •  
      • Bürgermeisterwahl 2023
      • Kommunalwahlen 2024
      • Landtagswahl 2024
      • Europawahl 2024
      • Wahl des Rates der Sorben/Wenden 2024
      • Bundestagswahl 2025
      • Wahlergebnisse
      •  
    • Volksbegehren
    • Hinweisgeberportal
    •  
  • Informationen
    •  
    • Aktuelle Mitteilungen
    • Gremieninformationssystem
    • Bürgerinformationssystem
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Satzungen, Ortsrecht
      •  
      • Allgemeine Verwaltung
      •  
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungen
      •  
      • Fotos
      •  
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Wirtschaftsförderung
      •  
      • Links zur Wirtschaft
      •  
    • Immobilien
    • Unternehmen
    • Förderung durch EU und EFRE
    • Förderung durch EU und LEADER
    • Stadtforst
    • Gewerbegebiete
    •  
  • Kultur/Freizeit
    •  
    • Kultur
    • Bibliotheken
    • Museen
    • Jugendeinrichtungen
    • Senioren
      •  
      • Seniorenbeirat
      •  
    • Freizeiteinrichtungen
    • Vereine
    • Sportanlagen
    • Termine der Region
    • Kinos
    •  
  • Tourismus
  • Datenschutzhinweise
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 
 
 
 
[ mehr ]
 

    

 

  

Melder

 

Wittstock Logo

 

 
 
Wittstocker Stadtfest 2025
Konzert Björn Casapietra
Wittstocker Stadtfest/Mittsommernachtsshopping
Fête de la Musique 2025
Stadtfest Freyenstein 2025
[ mehr ]
 

      Sitzungskalender blau  

 Stadtführungen 

   

Kommunale Wärmeplanung           

 

Logo

 

Geoportal1

 

Wachstumskern

 

Stadtkerne

Wetteraussichten
Wetter Wittstock

© wetterdienst.de

 
 

Kämmerei

Hundesteuer


Kurzinformationen

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben. Mit ihr werden neben der Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat, vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt, um die Zahl der gehaltenen Hunde zu begrenzen. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, also jeder, der einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Dabei ist es zweitrangig, wer tatsächlicher Eigentümer des Hundes ist. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Zu entrichten ist die Steuer an diejenige Stadt, in der der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat.


Beschreibung

Die Steuerpflicht beginnt in der Regel mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf von einem Monat nach dem Zulauf als angeschafft. Bei Wohnortwechsel beginnt die Steuerpflicht bei Zuzug mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats und endet bei Wegzug mit Ablauf des Monats, in dem der Halter wegzieht. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. Dies allerdings nur, wenn der Hund für den angegebenen "Verwendungszweck" (z.B. als Blindenhund, Rettungshund usw.) geeignet ist. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich an das Steueramt zu stellen. Ein erfolgreicher Antrag ist ein Jahr gültig. Danach muss er erneut gestellt werden.

Die meisten Bundesländer führen eine so genannte Rasseliste, in der bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen aufgeführt sind. Für diese wird meist eine erhöhte Hundesteuer erhoben. Des Weiteren muss beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde eine Erlaubnis zur Haltung eines betroffenen Hundes beantragt werden.


Rechtsgrundlagen

  • Hundesteuersatzung bis Juni 2024

Ansprechpartner

Frau Kaeselitz
Telefon 03394 429126
E-Mail

Frau Kaster
Telefon 03394 429 124
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  An- und Abmeldung Hund
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • mail
    Link verschicken
  • print
    Druckansicht öffnen
 
Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Dr. Philipp Wacker
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

E-Mail:

Newsletter
 
Brandenburg vernetzt
  • Startseite
  • Login
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Barrierefreiheit