Meldebescheinigung
Kurzinformationen
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.
Rechtsgrundlagen
§ 18 BMG
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
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bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
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formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
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Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
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Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
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frankierter Rückumschlag
Kosten
Die Gebühr beträgt für alle Meldebescheinigungen 5,00 €.
Ansprechpartner
Frau Lindner
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schulze
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Samusch
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2
03394 429314