Meldebescheinigung


Kurzinformationen

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.


Beschreibung

Es gibt die einfache und erweiterte Meldebescheinigung.

 

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

      Doktorgrad,

 

Die erweiterte Meldebescheinigung kann auf Antrag weitere Daten enthalten, wie z.B.:

 


Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Meldebescheinigung wird gleich bei der Antragstellung ausgestellt.


Gebühren

Die Meldebescheinigung kostet eine Gebühr von 5 €.


Ansprechpartner

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429314


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).