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Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.


Beschreibung

Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich von Wittstock/Dosse (einschl. aller Ortsteile) ereignen.

Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)


Notwendige Unterlagen

Die Antragstellung ist formlos.

Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:

  • Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
  • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
  • ggf. Vorsorgevollmacht

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

 


Fristen

1 bis 3 Tage


Kosten

10,00 Euro - für das 1. Exemplar der Sterbeurkunde (Einmalgebühr)
05,00 Euro - für jedes weitere Exemplar

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

 

 


Ansprechpartner


Standesamt

Herr Degner
Telefon 03394 429323
E-Mail

Frau Havemann
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319
E-Mail

Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail


Formulare

  • Download Anforderung einer Sterbeurkunde
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1

Bürgerbüro: Am Bahnhof 2
16909 Wittstock/Dosse

Telefon 03394 429-0 Bürgerbüro

Telefax 03394 429102

 

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