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Elternbeitragsentlastung 2023-2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets

Wittstock/Dosse, den 13.01.2023

Seit dem 1. August 2019 werden Personensorgeberechtigte vom Elternbeitrag freigestellt, wenn sie folgende Sozialtransferleistungen erhalten oder als Geringverdiener eingestuft werden:

  1. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB,
  2. Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII,
  3. Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  4. Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes und
  5. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  6. als Geringverdiener eingestuft werden, wenn das Jahreshaushaltsnettoeinkommen im Kalenderjahr unter 20.000,- Euro liegt.

Zudem ist seit dem 1. Januar 2023 die Elternbeitragsfreiheit auf alle Eltern ausgeweitet worden, die über ein Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro verfügen.

Eine weitere neue gesetzliche Maßnahme besteht darin, dass bei einem verfügbaren Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 35.000 Euro bis 55.000 Euro die Elternbeiträge gesetzlich begrenzt werden. Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000 Euro gelten die bisherigen Beitragssätze weiter.

Praktisch bedeutet dies: Liegt der bisherige Beitrag laut der Elternbeitragsregelung des Kita-Trägers unterhalb des Höchstbeitrages, ist dieser Beitrag weiter zu entrichten. Ein neuer Bescheid wird in diesem Fall nicht erstellt. Dieser ist nicht erforderlich, da der bisherige Bescheid weiterhin gilt.

Zur Prüfung einer Beitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets benötigt die Stadtverwaltung aktuelle Einkommensnachweise. Diese sind bis zum 31. Januar 2023 zusammen mit der „Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung“ einzureichen. Der Vordruck ist als Download verfügbar, ebenso das Informationsschreiben des Landes Brandenburg zu diesem Thema.

Eltern haben die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich innerhalb der Sprechzeiten einzureichen oder per Post zu senden an:

Stadtverwaltung Wittstock/Dosse
Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Frau Lemke
Heiligegeiststraße 19-23
16909 Wittstock/Dosse

 
Weitere Informationen:
Downloads
Erklärung Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung
Infoschreiben Elternbeitragsentlastung Land Brandenburg
 
 
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BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1
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Telefax 03394 / 429 102

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