Navigation überspringen
wittstock-neu.de
  • Die Stadt
    •  
    • Eine Stadt stellt sich vor
    • Stadtplan
    • Statistik
    • Ortsteile
    • Partnerstädte
    • Rosenkönigin
    • Persönlichkeiten
    • Feuerwehr
    • Beratungsstellen
    • Schulen
    • Kitas
    • Schiedsstelle
    • Märker
    • Private Homepages
    • Brandenburg
    •  
  • Verwaltung/ Bürgerservice
    •  
    • Aktuelles
      •  
      • Nachrichten
      • Veranstaltungen
      • Schnappschüsse
      •  
    • Bürgerservice
      •  
      • mobiler Bürgerservice
      • Friedhofswesen
      • Fundbüro
      • Standesamt
      • Zulassungsstelle
      •  
    • Stellenausschreibungen
    • Geoportal
    • Verwaltung
      •  
      • Struktur
      • Ihre Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Online-Gewerbe
      • Satzungen
      • Bekanntmachungen
      • Bürgeranfragen Asyl
      •  
    • Politik
      •  
      • Sitzungen
      • Sitzungen-Legislatur bis Mai 2019
      • Gremien
      •  
    • Wahlen
      •  
      • Kommunalwahlen 2019
      • Wahlergebnisse
      •  
    • Volksbegehren
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Sonderinformationen Corona-Virus
    • Wirtschaftsförderung
      •  
      • Informationen
      • Links zur Wirtschaft
      •  
    • Immobilien
    • Unternehmen
    • Förderung durch EU und EFRE
    • Förderung durch EU und LEADER
    • Heimkehrerbörse
    • Stadtforst
    • Gewerbegebiete
    • Bildungscampus Wittstock
    •  
  • Kultur/Freizeit
    •  
    • Bibliotheken
    • Museen
    • Jugendeinrichtungen
    • Seniorentreffs
    • Freizeiteinrichtungen
    • Vereine
    • Sportanlagen
    • Termine der Region
    • Kinos
    •  
  • Tourismus
  • Datenschutzhinweise
 
 
 
 
 
[ mehr ]
 

Melder

 

Wittstock Logo

 

 
 
Besuch bei Schneiders in Brüsenhagen
Wittstocker Abendspaziergang
10 Jahre Bibliothek im Kontor - Branchentreff im ...
Ostermarkt im Burghof
Wittstocker Osterspaziergang und Osterfeuer 2022
[ mehr ]
 

Corona

 

Logo

 

Bildungscampus

 

Zukunft in Wittstock

 

Geoportal1

 

Wachstumskern

 

Stadtplan

 

 

Stadtkerne

Wetteraussichten
Wetter Wittstock

© wetterdienst.de

 
 
Share-Buttons überspringen
mail
Link verschicken
print
Druckansicht öffnen

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unerlässlich. Die zuständigen Stellen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte.


Beschreibung

Einkommensgrenzen für Sozialwohnungen nach § 22 Abs. 2 BbgWoFG:

  • für einen Einpersonenhaushalt:             15.600,00 €
  • für einen Zweipersonenhaushalt:           22.000,00 €
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4.900,00 €

 

gehören zum Haushalt Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze

  • für jedes Kind um weitere: 2.000,00 €.

 

maßgebliche Wohnungsgrößen:

  • für einen Einpersonenhaushalt:              2 Zimmer oder 50,00 m²
  • für einen Zweipersonenhaushalt:            2 Zimmer oder 65,00 m²
  • für einen Dreipersonenhaushalt:             3 Zimmer oder 80,00 m²
  • für einen Vierpersonenhaushalt:             4 Zimmer oder 90,00 m²

 

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Wohnfläche um 10,00 m² oder einen Wohnraum. Es kann nur ein Antrag auf einen WBS für den angestrebten Hauptwohnsitz gestellt werden.

Der WBS gilt 1 Jahr für das gesamte Land Brandenburg.

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es müssen alle mitziehenden Personen angegeben werden.


Rechtsgrundlagen

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen (GebO Wohn)

Verordnung über die zuständigen Stellen auf dem Gebiet des Wohnungswesens (WoweZV)

Verwaltungsgebührensatzung


Notwendige Unterlagen

  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bzw. der letzten drei Monate, wenn Lohn/Gehalt gleich geblieben sind
  • Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder Sozialamt
  • BAFÖG-Bescheid/ Studienbescheinigung
  • letzte Rentenmitteilung
  • Erziehungsgeldnachweis

 

Für Selbstständige sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Nachweis vom Steuerberater oder letzter Steuerbescheid
  • Versicherungspolicen (Kranken- /Renten- oder Lebensversicherung)

 

Nachweise über Besonderheiten:

  • Mutterpass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweise über die Zahlung oder den Erhalt von Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Fristen

Die Erteilung bzw. Berechnung dauert ca. 1 Woche


Kosten

Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG), auch in Verbindung mit § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) und § 4 Abs. 1 des Brandenburgischen Belegungsbindungsgesetzes (BelBindG) oder einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 6 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau: 15,00 Euro


Ansprechpartner


Bürgerbüro

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Koll
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429318
E-Mail

zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • Nach oben
 
 
Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

E-Mail:

 

Intranet

 

                                                         

Login  

                                                     

 

  

Impressum

 

 

Newsletter
 
Schriftgrad:
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
Brandenburg vernetzt