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Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Kurzinformationen

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.

 

Antragsteller für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) und Personenvereinigungen (z.B. OHG oder KG) sein.

Bei im Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen kann immer nur eine Auskunft über die natürliche Person (Firmeninhaber) beantragt werden.

Bei Gründungsgesellschaften oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts können ebenfalls nur Auskünfte über die beteiligten natürlichen Personen beantragt werden.

Für eine natürliche Person ist der Antrag auf eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich unter persönlicher Vorsprache Beim Bürgerbüro der Stadt Wittstock/Dosse zu stellen.

Der Antrag für eine juristische Person muss durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Handelt ein gesetzlicher Vertreter, gilt er als Antragsteller, das heißt, er muss seine gesetzliche Vertretungsvollmacht und seine Identität nachweisen.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz der juristischen Person oder an eine bestimme Behörde gesandt werden soll.  Im letzteren Fall ist die genaue Anschrift der Behörde bei der Antragstellung anzugeben.


Beschreibung

Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.

 

Der Antragsteller muss mit Hauptwohnung in der Stadt Wittstock/Dosse bzw. den dazugehörigen Orts- und Gemeindeteilen gemeldet sein. Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache notwendig.

Bei der Beantragung muss mitgeteilt werden, ob der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde oder für andere Zwecke benötigt wird.

Der Verwendungszweck ist anzugeben.

Im Falle, dass eine Behörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde, der Verwendungszweck und der Geburtsname der Mutter zu benennen.

Die Erteilung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn und dauert in der Regel ca. 10 Werktage.


Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

  • 2 - 3 Wochen Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof
  • Eilbedürftige Auskünfte weniger als eine Woche

Kosten

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.


Ansprechpartner


Bürgerbüro

Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schröter
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429314
E-Mail

Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1

Bürgerbüro: Am Bahnhof 2
16909 Wittstock/Dosse

Telefon 03394 429-0 Bürgerbüro

Telefax 03394 429102

 

Öffnungszeiten

Die Standorte der Stadtverwaltung sind  momentan

auf Grund der Corona-Pandemie für den

Publikumsverkehr geschlossen.

In dringenden Fällen können telefonisch oder

per E-Mail Termine vereinbart werden.

 

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