Navigation überspringen und zum Inhaltsbereich
wittstock-neu.de
  • Die Stadt
    •  
    • Eine Stadt stellt sich vor
    • Stadtplan
    • Statistik
    • Ortsteile
    • Partnerstädte
    • Rosenkönigin
    • Persönlichkeiten
    • Feuerwehr
    • Beratungsstellen
    • Schulen
    • Kitas
    • Schiedsstelle
    • Märker
    • Brandenburg
    •  
  • Verwaltung/ Bürgerservice
    •  
    • Aktuelles
      •  
      • Schnappschüsse
      •  
    • Bürgerservice
      •  
      • mobiler Bürgerservice
      • Friedhofswesen
      • Fundbüro
      • Standesamt
      • Zulassungsstelle
      •  
    • Geoportal
    • Verwaltung
      •  
      • Struktur
      • Ihre Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Online-Gewerbe
      • Bürgeranfragen Asyl
      •  
    • Finanzen
    • Politik
      •  
      • Gremieninformationssystem
      • Bürgerinformationssystem
      • Sitzungen - Juni 2019 bis Oktober 2023
      • Sitzungen - Legislatur bis Mai 2019
      •  
    • Wahlen
      •  
      • Bürgermeisterwahl 2023
      • Kommunalwahlen 2024
      • Landratswahl 2026
      • Landtagswahl 2029
      • Europawahl 2029
      • Bundestagswahl 2029
      • Wahlergebnisse
      •  
    • Volksbegehren
    • Hinweisgeberportal
    •  
  • Informationen
    •  
    • Aktuelle Mitteilungen
    • Gremieninformationssystem
    • Bürgerinformationssystem
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Satzungen, Ortsrecht
      •  
      • Allgemeine Verwaltung
      •  
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungen
      •  
      • Fotos
      •  
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Wirtschaftsförderung
      •  
      • Links zur Wirtschaft
      •  
    • Immobilien
    • Unternehmen
    • Förderung durch EU und EFRE
    • Förderung durch EU und LEADER
    • Stadtforst
    • Gewerbegebiete
    •  
  • Kultur/Freizeit
    •  
    • Kultur
    • Bibliotheken
    • Museen
    • Jugendeinrichtungen
    • Senioren
      •  
      • Seniorenbeirat
      •  
    • Freizeiteinrichtungen
    • Vereine
    • Sportanlagen
    • Termine der Region
    • Kinos
    •  
  • Tourismus
  • Datenschutzhinweise
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 
 
 
 
[ mehr ]
 

    

 

  

Melder

 

Wittstock Logo

 

 
 
Subotnik Mai 2026
Verleihung der Ehrenmedaille an Burkhard Schultz
Sport- u. Spieltag des MTV 2026
Zukunftstag 2026
Einwohnerversammlung zum Rechenzentrum
[ mehr ]
 

      Sitzungskalender blau  

 Stadtführungen 

   

Kommunale Wärmeplanung           

 

Logo

 

Geoportal1

 

Wachstumskern

 

Stadtkerne

Wetteraussichten
Wetter Wittstock

© wetterdienst.de

 
 

Standesamt

Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.


Beschreibung

Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich von Wittstock/Dosse (einschl. aller Ortsteile) ereignen.

Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)


Notwendige Unterlagen

Die Antragstellung ist formlos.

Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:

  • Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
  • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
  • ggf. Vorsorgevollmacht

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

 


Fristen

1 bis 3 Tage


Gebühren

Gebührenverordnung


Ansprechpartner

Herr Degner
Telefon 03394 429323
E-Mail

Frau Havemann
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319
E-Mail

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  Anforderung einer Sterbeurkunde
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • mail
    Link verschicken
  • print
    Druckansicht öffnen
 
Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Dr. Philipp Wacker
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag bis Freitag:

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

E-Mail:

Newsletter
 
Brandenburg vernetzt
  • Startseite
  • Login
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Barrierefreiheit