Erleichterungen mit dem Parkausweis für Handwerksbetriebe
Seit Februar 2026 können Handwerksbetriebe, die zwingend Fahrzeuge am Einsatzort benötigen, wie beispielsweise zum Transport sehr schwerer oder sperriger Materialien, einen entsprechenden Parkausweis beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises OPR beantragen.
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe bietet viele Vorteile – So ermöglicht er beispielsweise das Parken im eingeschränkten Haltverbot, in Bereichen mit einer Parkregelung für Anwohner oder bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus. Außerdem können Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten abgestellt werden.
Die Stadt Wittstock/Dosse begrüßt ausdrücklich die durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin seit Februar 2026 geschaffenen Parkerleichterungen für Handwerker und hatte sich bereits im Jahr 2022 für derartige Regelungen eingesetzt.
Das Angebot soll es Handwerksbetrieben erleichtern, ihre Dienstleistungen vor Ort zu erbringen. Bisher konnten Handwerker zum Be- und Entladen zwar am Einsatzort halten – das Fahrzeug musste danach aber umgeparkt werden. Das entfällt jetzt mit dem Parkausweis.
Die Ausnahmeparkgenehmigung für Handwerksbetriebe kostet jährlich 150 Euro pro Fahrzeug.
Weitere Informationen dazu auf der Webseite des Amtes für öffentliche Sicherheit und Verkehr.
Fragen zum Parkausweis für Handwerker beantwortet auch das Ordnungsamt der Stadt Wittstock/Dosse telefonisch unter 03394 / 429 323.
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