Geflügelpest: Landkreis ordnet Tierseuchenallgemeinverfügung an
Nach dem am vergangenen Wochenende amtlich festgestellten Geflügelpestausbruch in einem Putenbestand in der Gemeinde Heiligengrabe hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese legt Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) für die betroffenen Gebiete sowie die dort geltenden Vorschriften fest.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung, die am Dienstag, 10. Februar 2026, in Kraft tritt, richtet sich an alle Geflügelhalter und Veranstalter von Geflügelausstellungen in der Gemeinde Heiligengrabe und in der Stadt Wittstock/Dosse.
Wer in der Schutzzone (früher Sperrbezirk), die einen 3-km-Radius um die Ortschaft Heiligengrabe und eine Ausbuchtung um die Ortschaft Blandikow umfasst, Geflügel, Federwild oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel hält, muss diesen Bestand unverzüglich dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR melden. Darüber hinaus besteht unter anderem ein Aufstallungsgebot, um den Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Geflügel, Federwild oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie deren frisches Fleisch, Eier, sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte, dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Darüber hinaus dürfen in der Schutzzone Futtermittel nicht aus einem Bestand verbracht werden.
Die festgelegte Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) umfasst in der Gemeinde Heiligengrabe die Gemarkungen Blandikow, Heiligengrabe, Maulbeerwalde, Blesendorf, Zaatzke, Liebenthal, Jabel, Wernikow, Papenbruch, Königsberg, Grabow bei Blumenthal, Blumenthal, Dahlhausen und Rosenwinkel. Im Bereich der Stadt Wittstock/Dosse sind die Gemarkungen Biesen, Christdorf, und zu Teilen die Gemarkungen Dossow, Fretzdorf und Wittstock/Dosse betroffen. Auch innerhalb der Überwachungszone gilt unter anderem eine Meldepflicht für gehaltenes Geflügel, Federwild oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel. Ebenso müssen diese Tiere von wildlebenden Vögeln abgesondert werden, etwa durch Haltung in geschlossenen Ställen (Aufstallungsgebot).
Alle weiteren Vorschriften, die in den Restriktionszonen einzuhalten sind, können der Tierseuchenallgemeinverfügung entnommen werden.
Die genauen Abgrenzungen der Zonen sind auf einer digitalen Karte unter folgendem Link zu finden: https://www.o-p-r.info/oprmb3/application/tierseuchen
Vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpestausbruchs wird nochmals an alle Geflügelhalter im Landkreis OPR appelliert, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels von fremden Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Weitere Handlungsempfehlungen enthalten die entsprechenden Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts.
Quelle: Landkreis Ostprignitz-Ruppin













