Geflügelpest: Pflicht zur Aufstallung aufgehoben
Die seit Ende Oktober 2025 geltenden Tierseuchenallgemeinverfügungen, die eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis OPR sowie weitere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben haben, sind seit dem 1. Januar 2026 aufgehoben. Vorausgegangen war eine erneute Risikobewertung durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft.
Die Stallpflicht für gehaltenes Geflügel oder Vögel in Gefangenschaft war für den gesamten Landkreis OPR nach zahlreichen Funden von toten Wildvögeln unterschiedlicher Arten und dem Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV, Geflügelpest) des Subtyps H5N1 verhängt worden. Damit sollte das Risiko eines möglichen Kontakts zu Wildvögeln minimiert werden. Dieses Infektionsrisiko ist inzwischen aufgrund der sichtlich entspannteren Lage im Wildvogelbestand und rückläufiger Zahlen toter Wildvögel zurückgegangen, weshalb die entsprechenden Tierseuchenallgemeinverfügungen nunmehr aufgehoben wurden.
Die Gefahr einer möglichen Ansteckung von Geflügel mit dem Geflügelpestvirus ist jedoch nicht gebannt, Vorsicht bleibt weiterhin geboten. Deshalb müssen Geflügelbestände, auch kleine Haltungen, weiter vor möglichen Infektionen geschützt werden. Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass alle Geflügelhalter zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit in ihren Geflügelbeständen und Vogelhaltungen gesetzlich verpflichtet sind und ihre Mitarbeit entscheidend ist, um die Geflügelbestände entsprechend zu schützen.
Über Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen informiert dieses Merkblatt des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).
Quelle: Landkreis OPR
Bild zur Meldung: Vor allem Kraniche waren im Herbst 2025 massiv von der Geflügelpest betroffen. Überwiegend ehrenamtliche Hilfskräfte waren insbesondere im Bereich Fehrbellin im Dauereinsatz, um die zahlreichen Tierkadaver zu bergen und damit eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. © LK OPR













