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Geflügelpest-Ausbruch: Landkreis ordnet Schutzmaßnahmen an

Wittstock/Dosse, den 24.10.2025

Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Geflügelpest hat der Landkreis OPR zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Angeordnet wird dabei unter anderem die Aufstallung von Geflügel in risikobasierten Gebieten. Außerdem geht es um Maßnahmen nach einem Ausbruch der Geflügelpest in Oberhavel, der auch Auswirkungen auf unseren Landkreis hat. 

 

Mehrere Bundesländer melden seit einigen Tagen eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Hunderte von Tieren sind allein im Teichland Linum in der Gemeinde Fehrbellin tot aufgefunden worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Verdacht einer
Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV, Geflügelpest) des Subtyps H5N1 bei eingesandten Kranichproben. Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln, muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.

 

Zum Schutz vor der befürchteten Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbeständen auf dem Gebiet des Landkreises OPR hat nun das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. In bestimmten risikobasierten Gebieten wird die Aufstallung des dort gehaltenen Geflügels, wie zum Beispiel Hühner, Laufvögel, Enten und Gänse, angeordnet. Außerdem müssen Desinfektionseinrichtungen an den Stallzugängen in Gebrauch genommen werden. 

 

Für den Bereich Wittstock betrifft das die Ortsteile Christdorf, Fretzdorf, Rossow, Gadow, Dranse, Zempow, Sewekow, Berlinchen, Eichenfelde, Biesen, Wulfersdorf, Niemerlang sowie die Stadt Wittstock/Dosse.

 

Zudem besteht die Pflicht, Bestandserkrankungen oder erhöhte Tierverluste dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unverzüglich anzuzeigen.   

 

Die zweite Tierseuchenverfügung bezieht sich auf einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbestand in der Stadt Kremmen im Nachlandkreis Oberhavel. Da sich die einzurichtende Überwachungszone über die Kreisgrenze bis in unseren Landkreis erstreckt, wurden von der Amtstierärztin in dieser Verfügung verschiedene Maßnahmen festgelegt. So gelten beispielsweise für Halter von Geflügel und Federwild in der Überwachungszone bestimmte Vorschriften, wie etwa das unverzügliche Melden von verendeten Tieren und das konsequente Einhalten von Hygienemaßnahmen. Darüber hinaus ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

Beide Verfügungen treten am Freitag, 24. Oktober 2025, in Kraft.

 

Weiterhin bittet das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft die Bevölkerung ebenfalls um erhöhte Aufmerksamkeit. Hundehalter sollten ihre Tiere bei Spaziergängen grundsätzlich anleinen. Verendet aufgefundene Tiere sollten nicht angefasst werden. 

 

Im Falle des Auffindens toter Vögel im Landkreis OPR können diese dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft per E-Mail an  unter genauer Angabe des Fundortes und ggf. der Kontaktdaten oder telefonisch unter 03391 / 688 - 3911 gemeldet werden.

 

Quelle: Landkreis Ostprignitz-Ruppin

 
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