Kitaplatz
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Nettoeinkommensnachweise aus nichtselbständiger Tätigkeit:
- aktuelle Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers der letzten 12 Monate bzw. des laufenden Kalenderjahres, Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II
- Rentenbescheid
- Unterhaltsleistungsbescheid
- sonstige Leistungen nach SGB II (z.B. Krankengeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Wehrgesetz)
oder
- Nettoeinkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit (positives Monatseinkommen/Bescheinigung Steuerberater bzw. letzter Steuerbescheid)
Weiterführendes
Sprechzeiten
Dienstag
08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner
Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Frau Kissmann 03394 429 337
03394 429 399
Frau Lemke 03394 429 334
03394 429 399
Formulare
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