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Bürgerbüro

Reisepass


Kurzinformationen

Der Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument, dass das Ein- und Ausreisen in bestimmte Staaten erlaubt oder erst ermöglicht.


Beschreibung

Jeder Bundesbürger muss einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt ist ebenfalls ein Identitätsnachweis erforderlich. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.


Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig (Einreisebestimmungen können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts* nachlesen).

Der Reisepass kann als normale Variante, Expressvariante, mit 48 Seiten oder als vorläufiger Reisepass beantragt werden.

 

Bei jedem Reisepassantrag (außer bei dem vorläufigen Reisepass) werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert. Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. 

Die Expressvariante wird beantragt, wenn der Reisepass kurzfristig benötigt wird. Dieser ist innerhalb von 72 Stunden, bei Antragstellung vor 11 Uhr, abholbereit.

Der Reisepass mit 48 Seiten ist für Vielreisende gedacht.
Der vorläufige Reisepass ist kein elektronisches Dokument und wird somit ohne Chip und Fingerabdruck ausgestellt. Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen beantragt werden.
 

Verlust/Diebstahl


Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Sie müssen jedoch den Verlust/Diebstahl im Bürgerbüro anzeigen.


Rechtsgrundlagen

Passgesetz

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes


Notwendige Unterlagen

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers mit Alleiniger/Hauptwohnung in Wittstock/Dosse

  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Personalausweis oder Reisepass (bisheriges Dokument)

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr); ab dem 01.05.2025 werden die Lichtbilder digital bei uns oder unserem ansässigen Fotografen angefertigt 

  • ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen, z.B. Wiederannahme) im Original

  • ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung) im Original

  • ggf. Geburtsurkunde (wenn diese noch nie im Bürgerbüro vorgelegt wurde)

zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen

  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche hauptwohnsitzlich gemeldet ist

  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)

  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
    (bitte erkundigen Sie sich dazu vorher telefonisch)

  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Nichtabgabe Sorgerechtserklärung wird beim Amt für Familien und Soziales in Neuruppin beantragt, siehe Formulare)

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • Geburtsurkunde im Original

  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass

  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: die Einbürgerungsurkunde im Original


Fristen

Die Fertigstellung des normalen Reisepasses bei der Bundesdruckerei dauert ca. 4 bis 6 Wochen. Bei dem Expresspass sind es ca. 72 Stunden und der vorläufige Reisepass wird gleich bei der Antragstellung ausgestellt.


Gebühren

  • 37,50 € für die Beantragung für Personen unter 24 Jahren

  • 70,00 € für die Beantragung für Personen über 24 Jahren

  • 22,00 € Zuschlag für die Beantragung eines 48- Seiten- Reisepasses

  • 32,00 € Zuschlag für die Beantragung eines Expresspasses

  • 26,00 € für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses

  • doppelte Gebühr für die Beantragung bei einem nicht zuständigen Bürgerbüro


Ansprechpartner

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429314
E-Mail

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  Antrag Ausstellung Negativbescheinigung
  • pdf Download  Datenschutz
  • pdf Download  Einverständnis gesetzlicher Vertreter
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Dr. Philipp Wacker
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

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Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

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