Navigation überspringen und zum Inhaltsbereich
wittstock-neu.de
  • Die Stadt
    •  
    • Eine Stadt stellt sich vor
    • Stadtplan
    • Statistik
    • Ortsteile
    • Partnerstädte
    • Rosenkönigin
    • Persönlichkeiten
    • Feuerwehr
    • Beratungsstellen
    • Schulen
    • Kitas
    • Schiedsstelle
    • Märker
    • Brandenburg
    •  
  • Verwaltung/ Bürgerservice
    •  
    • Aktuelles
      •  
      • Schnappschüsse
      •  
    • Bürgerservice
      •  
      • mobiler Bürgerservice
      • Friedhofswesen
      • Fundbüro
      • Standesamt
      • Zulassungsstelle
      •  
    • Geoportal
    • Verwaltung
      •  
      • Struktur
      • Ihre Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Online-Gewerbe
      • Bürgeranfragen Asyl
      •  
    • Finanzen
    • Politik
      •  
      • Gremieninformationssystem
      • Bürgerinformationssystem
      • Sitzungen - Juni 2019 bis Oktober 2023
      • Sitzungen - Legislatur bis Mai 2019
      •  
    • Wahlen
      •  
      • Bürgermeisterwahl 2023
      • Kommunalwahlen 2024
      • Landtagswahl 2029
      • Europawahl 2029
      • Bundestagswahl 2029
      • Wahlergebnisse
      •  
    • Volksbegehren
    • Hinweisgeberportal
    •  
  • Informationen
    •  
    • Aktuelle Mitteilungen
    • Gremieninformationssystem
    • Bürgerinformationssystem
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Satzungen, Ortsrecht
      •  
      • Allgemeine Verwaltung
      •  
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungen
      •  
      • Fotos
      •  
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Wirtschaftsförderung
      •  
      • Links zur Wirtschaft
      •  
    • Immobilien
    • Unternehmen
    • Förderung durch EU und EFRE
    • Förderung durch EU und LEADER
    • Stadtforst
    • Gewerbegebiete
    •  
  • Kultur/Freizeit
    •  
    • Kultur
    • Bibliotheken
    • Museen
    • Jugendeinrichtungen
    • Senioren
      •  
      • Seniorenbeirat
      •  
    • Freizeiteinrichtungen
    • Vereine
    • Sportanlagen
    • Termine der Region
    • Kinos
    •  
  • Tourismus
  • Datenschutzhinweise
 
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
 
 
 
 
[ mehr ]
 

    

 

  

Melder

 

Wittstock Logo

 

 
 
Eröffnung TanteEnso-Laden in Freyenstein
Vortrag: Prignitzstädte imMittelalter
Neujahrsempfang 2026
Familienfeuerwerk Wittstock Dosse 2025
Lebendiger Adventskalender 2025 Zempow
[ mehr ]
 

      Sitzungskalender blau  

 Stadtführungen 

   

Kommunale Wärmeplanung           

 

Logo

 

Geoportal1

 

Wachstumskern

 

Stadtkerne

Wetteraussichten
Wetter Wittstock

© wetterdienst.de

 
 

Gewerbe, ummelden


Kurzinformationen

Anzeige wesentlicher Änderungen(=Ummelden) eines stehenden Gewerbebetriebes, insbesondere Verlegung des Standorts und Änderung des Gewerbegegenstandes.


Beschreibung

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde, ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ist durch den Gewerbetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige zur Ummeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Die Gewerbeummeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 54 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist.

 

 

 

 

 


Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung
  • ausgefülltes Beiblatt zur Ummeldung bei mehreren Geschäftsführern

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".


Gebühren

  • natürliche und juristische Personen: 30,-€

  • beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 12,-€


Ansprechpartner

Frau Bock
Telefon 03394 429324
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  Formular - Gewerbeummeldung
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
zurück
  • Als Favorit
  • Senden
  • Drucken
  • nach oben
 
  • Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen
  • mail
    Link verschicken
  • print
    Druckansicht öffnen
 
Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Dr. Philipp Wacker
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag bis Freitag:

8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

E-Mail:

Newsletter
 
Brandenburg vernetzt
  • Startseite
  • Login
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Barrierefreiheit