Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen.
Beschreibung
Aus dem Bundesmeldegesetz ergeben sich einige Widerspruchsmöglichkeiten für den Bürger:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Absatz 2 Satz 1 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Absatz 3 Satz 2 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 5 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 5 BMG)
Der Widerspruch/ die Widersprüche ist/ sind schriftlich, per E-Mail, persönlich oder fernmündlich bei der Stadt Wittstock/Dosse, Bürgerbüro, Am Bahnhof 2, 16909 Wittstock/Dosse einzulegen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsbürgern
- ggf. formloser Antrag schriftlich oder per E-Mail
Fristen
Eintragung im Melderegister erfolgt direkt nach Antragstellung bzw. Eingang im Bürgerbüro.
Gebühren
Keine Gebühr
Ansprechpartner
Frau Schulze
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Samusch
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2
03394 429314
Frau Lindner
Am Bahnhof 2
03394 429 0