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Bürgerbüro

Nebenwohnung


Kurzinformationen

Eine Neben- oder Zweitwohnung ist im Melderecht eine privat genutzte Wohnung, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.


Beschreibung

Im deutschen Melderecht wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

 

Die Anmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Nebenwohnung. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung.

 

Die An – und Abmeldung kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder durch einen Bevollmächtigten getätigt werden. Bei schriftlicher Anmeldung der Nebenwohnung oder der Anmeldung per E-Mail einen Meldeschein ausfüllen (siehe Formulare).


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz §21

Bundesmeldegesetz §22


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis des Bevollmächtigten und eine von dem Vollmachtgeber unterschriebene Vollmacht (siehe Formular, im Original mitzubringen)

 

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

  • ggf. Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht (siehe Formulare)
  • ggf. Sorgerechtserklärung/ Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Nichtabgabe Sorgeerklärung wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, siehe Formulare)

Fristen

Die An - und Abmeldungen werden direkt bei Vorsprache im Bürgerbüro vorgenommen.

 

Schriftliche An- und Abmeldungen (auch per E-Mail) werden schnellstmöglich bearbeitet. Die An - oder Abmeldebestätigung wird Ihnen zum Hauptwohnsitz gesandt.


Gebühren

Keine Gebühr


Ansprechpartner

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429314
E-Mail

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail


Formulare

  • pdf Download  Anmeldebogen
  • pdf Download  Antrag Ausstellung Negativbescheinigung
  • pdf Download  Datenschutz
  • pdf Download  Einverständnis Umzug Kind ein Sorgeberechtigter
  • pdf Download  Vollmacht Ummeldung, Anmeldung, Abmeldung
  • pdf Download  Wohnungsgeberbescheinigung
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Dr. Philipp Wacker
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

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