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Bürgerbüro

Melderegister, Auskunftssperre


Kurzinformationen

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass nur nach erfolgter Anhörung eine Melderegisterauskunft (z.B. Name, Anschrift) zu Ihren Daten erteilt wird.


Beschreibung

Die Meldebehörde trägt auf Antrag eine Auskunftssperre in das Melderegister ein, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Hierzu ist bei der Meldebehörde ein formloser Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 BMG zu stellen, in dem die Gründe glaubhaft zu machen sind, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Meldebehörde kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise vom Antragsteller fordern. Die Einrichtung der Auskunftssperre bewirkt, dass eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt wird, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebehörde angehört. Die Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderjährigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten berücksichtigt. Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.


Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache den Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen und ggf. Nachweise für die Eintragung
  • bei schriftlicher Antragstellung einen formlosen Antrag und Nachweise für die Eintragung

Fristen

Die Eintragung der Auskunftssperre erfolgt nach Prüfung durch das Bürgerbüro.


Gebühren

Keine Gebühren


Ansprechpartner

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429314
E-Mail

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0
E-Mail

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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Dr. Philipp Wacker
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

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Tel.: 03394 / 429 0

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