Hinweisgeber

Hinweisgeberportal der Stadt Wittstock/Dosse

 

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Mit dem Kommunalen Hinweisgeberstellengesetz des Landes Brandenburg, das am 15. Mai 2024 in Kraft getreten ist, ist auch die Stadt Wittstock/Dosse verpflichtet, eine Hinweisgeberstelle einzurichten.

 

Hinweisgebende Personen (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten natürlicher oder juristischer Personen aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen, beziehungsweise zu korrigieren. Um den Schutz von Whistleblowern auszubauen, wurde von der EU die Whistleblower-Richtlinie erlassen und diese wurde nun in nationales Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt vor allem den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf strafbewehrte und bestimmte bußgeldbewehrte sowie – unabhängig von einer Sanktion – auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften. Dazu gehören auch Äußerungen von Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

 

Kernstück des Gesetzes sind die internen Meldestellen, die hinweisgebenden Personen für eine Meldung unter der Wahrung von Anonymität zur Verfügung stehen. Hierfür wird folgendes Meldeportal zur Verfügung gestellt, das den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entpricht: 

 

Meldeportal