Schiedsstelle

Streitschlichtung durch Schiedsstellen

 

Schiedsstellen sind die älteste und wohl erfolgreichste vorgerichtliche Institution der Streitschlichtung in Deutschland. 1827 wurden sie in Preußen erstmals eingeführt.

 

Sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in Strafsachen können Schiedspersonen schlichtend tätig sein. Sie entlasten dabei die Gerichte und haben gute Quoten bei der Lösung von Konflikten zwischen Bürgern. Ebenfalls verlaufen Schlichtungen überwiegend zeitsparend und zeichnen sich durch geringe Kosten aus.

 

Antragstellung für ein Schlichtungsverfahren:

Der Antrag auf Durchführung der Schlichtungsverhandlung ist bei der zuständigen Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll zu erklären. Der Antragssteller schildert in seinem Antrag kurz den streitigen Sachverhalt und formuliert sein Schlichtungsbegehren. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt. Die Durchführung einer Schlichtungsverhandlung ist kostenpflichtig.

 

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von

 

Herrn Michael Rexin – als Schiedsmann

und Frau Carola Krause – als stellvertretende Schiedsfrau

 

ehrenamtlich wahrgenommen.

 

Postanschrift:

Stadt Wittstock/Dosse

Schiedsstelle

Markt 1

16909 Wittstock/Dosse

E-mail:

 

Für fernmündliche Rückfragen steht Ihnen

Frau Milord unter der Telefonnummer 03394 / 429 301 zur Verfügung.

 

Zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Schiedsstellen erfahren Sie Näheres auf der Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) unter www.schiedsamt.de