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Wasser- und Abwasserverband Wittstock beschließt Rückzahlung aller Anschlussbeiträge

Wittstock/Dosse, den 09.12.2016

Der Wasser- und Abwasserverband Wittstock hat sich, ausgehend vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 12. November 2015, im Jahr 2016 mit der Altanschließerproblematik befasst. Betroffen davon waren Eigentümer von Grundstücken, die bereits zu DDR-Zeiten und in den 1990-iger Jahren über eine Anschlussmöglichkeit an das zentrale Abwasserentsorgungsnetz verfügt haben, aber erst 2011 nach einer gefestigten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte als sogenannte Altanschließer zur Beitragszahlung herangezogen wurden.

 

Aus dem Beschluss des BVerfG war für den Verband zwingend nur die Rückzahlung an diejenigen Beitragszahler umzusetzen, die Rechtsmittel/Klage gegen die 2011 erhobenen Beiträge eingelegt hatten. Diese Bescheide waren nicht bestandskräftig. (Vgl. Seite 15 aus dem Gutachten über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2015 – Teil 2 vom 27. Juli 2016). Der WAV Wittstock hat diese Beiträge bereits im Frühjahr 2016 zurückerstattet.

 

Aufgrund einer Vielzahl von Anträgen auf Rückerstattung der gezahlten Beiträge aus bestandskräftigen Bescheiden hatte sich der Verband jedoch mit weiteren Optionen von Rückerstattungsmöglichkeiten befasst. Jörg Gehrmann (Bürgermeister und Verbandsvorsteher des WAV Wittstock) hierzu: „Wir können es unseren Kunden nicht glaubhaft erklären, dass nur diejenigen ihr Geld zurückerstattet bekommen, die den Klageweg gegangen sind. Dies ist eine große Ungerechtigkeit. Aus diesem Grund haben wir als WAV Wittstock ein Gutachten zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Verband, bei einer weiteren, allerdings freiwilligen Rückerstattung, in Auftrag gegeben.“

 

Im Rahmen der Verbandsversammlung am 6. Dezember 2016 wurden die Ergebnisse des Gutachtens und unterschiedlichen Möglichkeiten weiterer, freiwilliger Rückzahlungen des Verbandes von Harriet Bluhm (Fachanwältin für Verwaltungsrecht bei GKPM Rechtsanwälte) und Nicole Lanfermann (Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin bei der Mittelrheinische Treuhand GmbH) erläutert.

 

Im Ergebnis und in der Abwägung aller Vor- und Nachteile hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes die freiwillige (ohne Zinsen) und komplette Rückzahlung aller jemals gezahlten Anschlussbeiträge (Neuanschließer und Altanschließer) beschlossen. „Die Rückzahlung umfasst Gesamtbeiträge in Höhe von 5,8 Millionen Euro. Dies ist ein Verwaltungsaufwand, der, um die Benutzungsgebühren nicht zusätzlich zu belasten, nur über einen Zeitraum von mehreren Jahren gestemmt werden kann.“, erklärte Andy Thierbach (Geschäftsführer des WAV Wittstock).