Niederdeutsch in Brandenburger Verfassung

Wittstock/Dosse, den 27.06.2022
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Mit großer Freude haben die Plattsprecher Brandenburgs die am Donnerstag, 23. Juni 2022, durch den Landtag erfolgte Verfassungsänderung aufgenommen. Erstmals sind darin im Artikel 34, Absatz 4, der Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache verankert. Jörg Gehrmann, Vorsitzender des Vereins für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V., dem Dachverband der märkischen Plattsprecher, sagte dazu: „Die Aufnahme des Niederdeutschen in die Verfassung resultiert aus dem jahrelangen Einsatz unserer ehrenamtlichen Mitstreiter, die sich für den Erhalt der Regionalsprache in der Mark Brandenburg eingesetzt haben. Es ist eine Ermutigung und Chance, Plattdeutsch an Elbe, Dosse, Havel, Ucker und Oder eine Perspektive zu geben. Wir danken allen, die uns darin unterstützt haben. Jetzt kann die Arbeit beginnen“. Gleichzeitig findet damit auch die europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen in Brandenburg Anwendung.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Brandenburger Landtag mit der Verfassungsänderung auch Niederdeutsch in den Gesetzestext aufgenommen: In der dritten Lesung fand der gemeinsame Vorschlag der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Der Verein für Niederdeutsch im Land Brandenburg e.V. ging 2014 aus einer Initiative von Plattsprechern des Landes hervor, die sich dem drohenden Verlust des Niederdeutschen im Land durch die Überalterung der platt Redenden und fehlendem Nachwuchs entgegenstellte. Der Landesverein vertritt Plattsprecher aus 7 Landkreisen Brandenburgs, darunter 3 Ortsvereine und die Stadt Wittstock/Dosse.

 

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