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Neue Eindämmungsverordnung bringt weitere Änderungen

Wittstock/Dosse, den 25.01.2021
Vorschaubild zur Meldung: Neue Eindämmungsverordnung bringt weitere Änderungen

Im Land Brandenburg gilt seit Samstag, 23. Januar 2021, eine neue Eindämmungsverordnung. Die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung löst die Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab. Zu den wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Verordnung gehören:

 

  • Pflicht zur Nutzung medizinischer Masken in ÖPNV, Geschäften, Arbeits- und Betriebsstätten, Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie bei körpernahen Dienstleistungen
  • Neue Regelungen für Gottesdienste
  • Ab einer Inzidenz von über 300 müssen Kitas geschlossen werden. Dies trifft aktuell auch auf den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu.

Den neuen Verordnungstext finden Sie hier. Die Staatskanzlei hat eine Pressemitteilung zur neuen Verordnung veröffentlicht, in der alle wesentlichen Änderungen erläutert werden: Pressemitteilung Staatskanzlei. Das Ministerium für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken zusammengetragen. Dort finden Sie auch Hinweise zu den entsprechenden Normen oder Kennzeichnungen, an denen entsprechende Masken erkannt werden können.

Alle Informationen zum Corona-Geschehen in Ostprignitz-Ruppin hat die Kreisverwaltung auf den Corona-Sonderseiten zusammengestellt.

 

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