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Baugenehmigung

Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn

  • das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
  • es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
  • das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
  • die Erschließung nicht gesichert ist.
Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Bauantrag
  • Bauvorlagen
Fristen

ca. 4 Monate

Ansprechpartner

Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Planung
Frau Kubasch
Telefon 03394 429 212
Formulare
Bauantrag