Gewerbe, abmelden

Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.

 

 

Allgemeine Informationen

 

 

Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Fristen

Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen

Kosten

Gewerbeabmeldung (§14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GewO): 12,-€

Ansprechpartner

Frau Bock
Telefon 03394 429324
Formulare
Formular - Gewerbabmeldung