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Melderegister, Übermittlungssperre

Kurzinformationen

Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen.

Beschreibung

Aus dem Bundesmeldegesetz ergeben sich einige Widerspruchsmöglichkeiten für den Bürger:
 

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Absatz 2 Satz 1 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Absatz 3 Satz 2 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 5 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Absatz 5 BMG)
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 5 BMG)

 

Der Widerspruch/ die Widersprüche ist/ sind schriftlich, per E-Mail, persönlich oder fernmündlich bei der Stadt Wittstock/Dosse, Bürgerbüro, Am Bahnhof 2, 16909 Wittstock/Dosse einzulegen.

Rechtsgrundlagen

§ 42 Bundesmeldegesetz

§ 36 Bundesmeldegesetz

§ 50 Bundesmeldegesetz

Notwendige Unterlagen
  • bei persönlicher Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsbürgern
  • ggf. formloser Antrag schriftlich oder per E-Mail
Fristen

Eintragung im Melderegister erfolgt direkt nach Antragstellung bzw. Eingang im Bürgerbüro.

Kosten

Keine Gebühr

Ansprechpartner

Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429314
Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Formulare
Antrag und Hinweise zum Widerspruchsrecht
Datenschutz