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Melderegister, Auskunft erteilen
Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister.
Die Meldebehörde darf Personen, die nicht betroffen sind, und nicht zu den Behörden und amtlichen Stellen gehören eine einfache Melderegisterauskunft einzelner bestimmter Einwohner aus dem Melderegister geben.
Diese umfasst
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass jemand verstorben ist
Bei Nachweis des berechtigten Interesses dürfen auch unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Melderegisterauskünfte erteilt werden.
Der Verwendungszweck der Auskunft ist zwingend anzugeben. Bei Verwendung der Daten zur Werbung oder des Adresshandels ist eine Einwilligung des Betroffenen notwendig.
- bei persönlicher Vorsprache den Personalausweis, Reisepass oder Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- beim schriftlichen Auskunftsersuchen den Antrag mit Angabe des Verwendungszwecks und Angaben zur gesuchten Person (diese muss eindeutig identifizierbar sein)
- bei persönlicher Vorsprache erhalten sie sofort die Auskunft aus dem Melderegister
- beim schriftlichen Auskunftsersuchen dauert die Bearbeitung ca. 2 bis 3 Wochen
Die Gebühren werden je gesuchter Person erhoben.
- schriftliche Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft: 10,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €
- Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand: 13,00 € bis 20,00 €
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Am Bahnhof 2
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03394 429 0
Am Bahnhof 2
03394 429314