Meldebescheinigung

Kurzinformationen

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung.

Beschreibung

Es gibt die einfache und erweiterte Meldebescheinigung.

 

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

      Doktorgrad,

 

Die erweiterte Meldebescheinigung kann auf Antrag weitere Daten enthalten, wie z.B.:

 

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz

Notwendige Unterlagen
Fristen

Die Meldebescheinigung wird gleich bei der Antragstellung ausgestellt.

Kosten

Die Meldebescheinigung kostet eine Gebühr von 5 €.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0

Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Formulare
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