Nebenwohnung

Kurzinformationen

Eine Neben- oder Zweitwohnung ist im Melderecht eine privat genutzte Wohnung, die nicht als Hauptwohnung genutzt wird.

Beschreibung

Im deutschen Melderecht wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.

 

Die Anmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Nebenwohnung. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde der Haupt- oder Nebenwohnung.

 

Die An – und Abmeldung kann persönlich, schriftlich, per E-Mail oder durch einen Bevollmächtigten getätigt werden. Bei schriftlicher Anmeldung der Nebenwohnung oder der Anmeldung per E-Mail einen Meldeschein ausfüllen (siehe Formulare).

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz §21

Bundesmeldegesetz §22

Notwendige Unterlagen

 

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

Fristen

Die An - und Abmeldungen werden direkt bei Vorsprache im Bürgerbüro vorgenommen.

 

Schriftliche An- und Abmeldungen (auch per E-Mail) werden schnellstmöglich bearbeitet. Die An - oder Abmeldebestätigung wird Ihnen zum Hauptwohnsitz gesandt.

Kosten

Keine Gebühr

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0

Formulare
Anmeldebogen
Antrag Ausstellung Negativbescheinigung
Datenschutz
Einverständnis Umzug Kind ein Sorgeberechtigter
Vollmacht Ummeldung, Anmeldung, Abmeldung
Wohnungsgeberbescheinigung