Hauptwohnung

Kurzinformationen

Wenn Sie nur eine Wohnung in Deutschland beziehen, ist diese Wohnung die „alleinige Wohnung". Es ist dabei unerheblich, ob Sie in dieser Wohnung allein wohnen oder mit weiteren Personen zusammenwohnen. Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend benutzte die Hauptwohnung.

Beschreibung

Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in Wittstock/Dosse bzw. in den Orts- und Gemeindeteilen nach Zuzug aus dem Bundesgebiet oder aus dem Ausland beziehen oder innerhalb des Meldebereichs umziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden oder ummelden.

 

Bei  Zuzug bzw. Umzug einer Familie, kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. 

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Notwendige Unterlagen

 

 

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

 

Fristen

Ihre Anmeldung/Ummeldung wird direkt bearbeitet

Kosten

Keine

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0

Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429314
Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
Formulare
Datenschutz
Einverständnis Umzug Kind ein Sorgeberechtigter
Einverständnis Umzug Kind ein Sorgeberechtigter (späterer Nachzug)
Vollmacht Ummeldung, Anmeldung
Wohnungsgeberbescheinigung