Neue Eindämmungsverordnung in Kraft getreten

Wittstock/Dosse, den 16.12.2020
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Seit dem 16. Dezember 2020 gilt im Land Brandenburg die dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19. Alle Einschränkungen und Änderungen sind in einer ausführlichen Pressemitteilung der Landesregierung zusammengefasst, die im Downloadbereich zur Verfügung steht. Der vollständige Verordnungstext aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg ist ebenfalls hinterlegt.

 

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