Hinweise zur Grundsteuerreform

Wittstock/Dosse, den 15.07.2022

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet und die Brandenburger Finanzverwaltung hat begonnen, den Eigentümern von Grundbesitz ein Informationsschreiben über die Reform und der damit verbundenen Erklärungspflicht zuzusenden. Sämtliche Fragen zur Grundsteuerreform liegen im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Finanzämter. Aktuell häufen sich bei der Wittstocker Stadtverwaltung die Anfragen zu diesem Thema, besonders zur Ertragsmesszahl und dem Bodenrichtwert. Alle aktuellen Informationen zur Grundsteuerreform finden Interessierte im Internet unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/#.

 

Der Bodenrichtwert sowie die Ertragsmesszahl lassen sich im Informationsportal für Grundstücksdaten unter https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ ermitteln.