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Aufstallung von Geflügel ab 8. Januar 2022

Wittstock/Dosse, den 07.01.2022

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist bisher nicht von Ausbrüchen der Geflügelpest betroffen. Aufgrund der aktuellen Verbreitung des Erregers bei Wildvögeln ist allerdings von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Einige Nutzgeflügelbestände im Land Brandenburg sind bereits betroffen. Zum Schutz des Hausgeflügels wird deshalb ab Samstag, 8. Januar 2022, die risikoorientierte Aufstallung des Geflügels in Brandenburg angeordnet. An diesem Tag tritt eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung – Anordnung der Aufstallung von Geflügel für bestimmte Gemarkungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Kraft.

 

Im Bereich Wittstock/Dosse gilt das für die Gemarkungen Christdorf, Fretzdorf, Rossow, Gadow, Dranse, Zempow, Sewekow, Berlinchen, Wittstock, Wulfersdorf und Niemerlang.

 

Zu den Hintergründen der Maßnahme teilt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin folgendes mit: 

Seit Mitte Oktober 2021 wird ein verstärktes Auftreten der hochpathogenen Aviären Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. 

 

Die lokale Ausbreitung an der Nord- und Ostseeküstenregion bestimmt die Dynamik des Ausbruchsgeschehens. Meldungen über infizierte Wildvögel aus Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg weisen jedoch darauf hin, dass sich das Virus überregional ausbreitet und es jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen kann, die das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände erhöhen. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet. Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurden bereits in mehreren Bundesländern, so auch in Brandenburg, festgestellt.

 

Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt in seiner aktualisierten Bewertung das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch ein. 

 

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche mit schweren ökonomischen Folgen. Somit sind alle Maßnahmen darauf zu richten, eine mögliche Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.


Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin befinden sich mehrere große Geflügelbestände, welche über das gesamte Kreisgebiet verteilt sind. Weiterhin gibt es im Landkreis aufgrund der Landschaftsstruktur derzeit ein verstärktes Aufkommen von Zugvögeln. 

 

Es ist daher nicht auszuschließen, dass das Virus über Wildvögel in die Hausgeflügelpopulation eingeschleppt wird. Somit stellen die vorübergehende Aufstallung der Geflügelbestände in den Gemarkungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit hoher Geflügeldichte und in hochfrequentierten Zugvogeleinstandsgebieten verbunden mit zusätzlichen Biosicherheitsmaßnahmen geeignete Maßnahmen zur Minimierung der augenblicklichen Seuchengefahr dar.

 

 

Die komplette Anordnung der Tierseuchenallgemeinverfügung ist als Download verfügbar.

 
Weitere Informationen:
Downloads
Tierseuchenallgemeinverfügung – Anordnung der Aufstallung von Geflügel
 
 
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