Geänderte Corona-Umgangsverordnung gilt ab 13. Oktober 2021

Wittstock/Dosse, den 13.10.2021

Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg wird mit wenigen Änderungen um vier Wochen bis zum 9. November 2021 verlängert. Die Änderungsverordnung tritt am Mittwoch, 13. Oktober 2021, in Kraft.  

Neu ist unter anderem, dass der Schwellenwert bei der Sieben-Tage-Inzidenz für den Entfall der Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises von bisher 20 auf 35 erhöht wird.

Was sich außerdem ändert, steht in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums (MSGIV), die unter https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.717025.de zu finden ist.

Der Link zur aktuellen Fassung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 3. SARS-CoV-2-UmgV lautet https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3__sars_cov_2_umgv.