„Jedermann-Impfen zum Feierabend“ in Wittstock

Wittstock/Dosse, den 03.09.2021

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bietet am Dienstag, 7. September 2021, wieder ein „Jedermann-Impfen zum Feierabend" in Wittstock/Dosse an. An diesem Tag wird auf dem Gelände des Deutschen Roten Kreuzes an der Ackerstraße 14 von in der Zeit von 17.30 bis 20.30 Uhr ohne Anmeldung geimpft. Zur Verfügung stehen je nach Verfügbarkeit Impfdosen des Vakzins von Biontech/Pfizer. Nach jeweils drei bis vier Wochen ist eine zweite Impfung notwendig. Der Termin wird jeweils vor Ort bekannt gegeben.

Für alle Stationen des „Jedermann-Impfens auf Landkreis-Tour“ ist keine vorherige Anmeldung oder  Terminvereinbarung erforderlich. Es wird jedoch jeweils darum gebeten, bis spätestens eine halbe Stunde vor Ende der Veranstaltungen vor Ort zu sein. Auch Zweitimpfungen mit den Wirkstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna werden an allen Einsatzorten ohne Voranmeldung angeboten. Alle Personen, die eine dieser Gelegenheiten nutzen wollen, um sich spontan gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 Virus erst- oder zweitimpfen zu lassen, können direkt und spontan vorbeikommen. Minderjährige Impfwillige ab 12 Jahren können bei den Terminen des "Familien-Impfens" ebenfalls die Vakzine von Biontech/Pfizer oder Moderna – je nach Verfügbarkeit - nutzen, die in Deutschland für diese Altersgruppe zugelassen und von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlen sind. Dazu müssen sie, wenn sie unter 16 Jahren sind, in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten kommen. Bei impfwilligen Minderjährigen ab 16 Jahren ist weder eine elterliche Begleitung, noch deren Vollmacht für die Impfung nötig.

Zu den Impfterminen sind ein Ausweisdokument, die Krankenkassenkarte sowie wenn vorhanden das Impfbuch mitzubringen. Ebenfalls sollten wenn möglich die ausgefüllten Formulare zur Corona-Schutzimpfung, die auf der Webseite www.brandenburg-impft.de unter den Downloads zu finden sind, mitgebracht werden. Für Impfungen mit den Wirkstoffen von Moderna oder von Biontech/Pfizer werden die Formulare für mRNA-Impfstoffe benötigt. Wichtig ist, dass die Formulare für das „Familien-Impfen“ nicht nur vom zu impfenden Kind, sondern auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden müssen. Bei impfwilligen Minderjährigen ab 16 Jahren ist nur noch die Unterschrift des Impflings erforderlich.

Es wird außerdem darum gebeten, vor Ort eine Schlangenbildung möglichst zu vermeiden und sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten. Das bedeutet, es muss eine FFP2-Maske getragen und die Abstände eingehalten werden.