Hinweise zur Nutzung öffentlicher Gebäude

Wittstock/Dosse, den 18.06.2021

Die Gesamtzahl der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist erfreulicherweise bundes- und landesweit, aber auch in Wittstock/Dosse gesunken. Zum Teil gibt es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin an manchen Tagen überhaupt keine Neuinfektion zu vermelden. Aufgrund dieser stark verbesserten Situation sind am Mittwoch, 16. Juni 2021, mit der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) zahlreiche Lockerungen in Kraft getreten. In Anbetracht dieser positiven Entwicklung werden folgende Festlegungen zur Nutzung der öffentlichen Gebäude der Stadt Wittstock/Dosse getroffen:

 

1. Ratssaal, Stadthalle und Dorfgemeinschaftshäuser stehen primär für die Sitzungen der Gremien der Stadt Wittstock/Dosse, also für die Stadtverordnetenversammlung, deren Ausschüsse und die Ortsbeiräte zur Verfügung.

 

2. Daneben können die vorbezeichneten Räumlichkeiten sowie die Hofstube in Freyenstein auch für andere Zwecke, insbesondere die Arbeit der örtlichen Vereine, Veranstaltungen, Zusammenkünfte und Feiern genutzt werden. Weiterhin sind von den Nutzern sämtliche - auch bußgeldbewehrte Vorgaben - der SARS-CoV-2-UmgV bei der Nutzung der Räumlichkeiten zu beachten, die folgende Punkte betreffen:

 

a) Beachtung der allgemeinen Hygieneregelungen und -empfehlungen, einschließlich der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Teilnehmer durch den Nutzer,

 

b) regelmäßiger Luftaustausch durch Lüften,

 

c) zulässige Anzahl von Personen in geschlossenen Räumen (differiert in der SARS-CoV-2-UmgangsVO je nach Art der Nutzung) sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Raumgröße und Steuerung des Zugangs,

 

d. keine Teilnahme von Personen, die typische Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufweisen,

 

e) Einhaltung des jeweils geltenden Abstands zwischen den Personen, einschließlich etwaiger Verpflichtungen zum Tragen von medizinischen Masken,

 

f) Sicherung der Kontaktnachverfolgung durch Kontaktnachweise,

 

g) etwaige Testpflichten für Teilnehmer.

 

Zur Sicherung der Kontaktnachverfolgung wird darauf hingewiesen, dass der Kontaktnachweis auch in elektronischer Form mittels einer App möglich ist, z. B. Luca-App oder Corona-Warn-App, die über eine solche Funktion verfügen.

 

3. Vor der Vergabe der Räumlichkeiten sind folgende Informationen vom Nachfragenden/Nutzer einzuholen:

 

- Zweck und Inhalt des Treffens oder der Zusammenkunft

- erwartete, maximale Teilnehmerzahl

- verbindliche Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners

 

Für die maximal zulässige Teilnehmerzahl in den Räumlichkeiten lassen sich aufgrund des Raumzuschnitts und dem vorhandenen Mobiliar keine pauschalen Festlegungen treffen. Gehen Sie bei der Bestimmung der zulässigen Zahl von Personen bitte davon aus, dass sich diese in den Räumen (ohne Küche, Toilette, Flure) unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 m aufhalten und die Möglichkeit eines Sitzplatzes bestehen soll.

 

Die Nutzer sind auf die Regeln AHA CL hinzuweisen:

Abstand halten + Hygiene + Alltagsmaske + Corona-App + Lüften.

 

Gegebenenfalls sollte eine Vorabstimmung zur geplanten Nutzungsüberlassung stattfinden, wenn Fragen oder Zweifel bestehen, dass die nachgefragte Nutzung in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Bestimmun-gen der SARS-CoV-2-UmgV stattfindet.

 

Die aktuelle Entwicklung, einschließlich der Änderungen der Umgangsverordnung, ist bei der Bereitstellung und Nutzung der Räumlichkeiten der Stadt Wittstock/Dosse zu beachten. Aktuelle Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter www.brandenburg.de.