Öffnung der Außengastronomie

Wittstock/Dosse, den 19.05.2021

Mit Blick auf das bevorstehende Pfingstwochenende weist die Kreisverwaltung OPR über die voraussichtliche Öffnung der Außengastronomie sowie die damit notwendigen Testungen hin. In Landkreisen, die eine stabile niedrige Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 aufweisen, kann ab Freitag, 21. Mai 2021, u.a. der Außenbereich von Gaststätten wieder geöffnet werden. Damit können voraussichtlich auch die Gastwirte in unserem Landkreis zu Pfingsten wieder Gäste in ihren Außenbereichen empfangen, wenn die Inzidenz auch weiterhin in Ostprignitz-Ruppin unter der Marke von 100 bleibt. 

 

Nachfolgende Hinweise müssen Betreiber und Gäste von Gaststätten bzw. Restaurants beachten: 

  • Es haben nur Gäste Zutritt, die einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Nachweis kann durch eine Testbescheinigung einer Teststelle (z. B. beim DRK oder bei einer Apotheke) oder durch betriebliche Testungen im Rahmen des Arbeitsschutzes erbracht werden. Möglich ist aber auch ein persönlich vorgenommener Schnelltest (Kosten ca. 5 Euro, erhältlich beispielsweise in Apotheken und Drogerien), der dann in Anwesenheit eines Gastronomie-Mitarbeiters vor Ort erfolgt. Wichtig: Die Negativtests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein! Für Gaststättenbetreiber: Die Testnachweise (im Original oder als Kopie) müssen unter Einhaltung des Datenschutzes 14 Tage lang aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Zutritt erhalten außerdem nachweislich geimpfte und genesene Gäste. Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung - in der Regel nach der zweiten Impfspritze - mindestens 14 Tage vergangen sind.
  • Der Restaurantbesuch muss vorher gebucht werden. Es genügt aber auch eine Buchung vor Ort unmittelbar vor dem Besuch der Gaststätte.
  • Die Gastwirte haben die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen.
  • Gäste müssen an festen Sitzplätzen bedient werden. An einem Tisch dürfen nur Gäste aus zwei Haushalten sitzen. Eine Obergrenze bei der Zahl der Personen gibt es nicht.
  • Gäste müssen eine medizinische Maske tragen, wenn sie das Restaurant betreten bzw. verlassen oder die Toilette aufsuchen. Am Platz darf sie selbstverständlich abgenommen werden.
  • Der Betreiber der Gaststätte muss sicherstellen, dass zwischen den Tischen das Abstandsgebot eingehalten wird.

 

Das Land Brandenburg informiert auf seiner Corona-Webseite ausführlich über alle weiteren Lockerungen u.a. in den Bereichen Einzelhandel, Freizeit und Sport, die bei einer Inzidenz unter 100 ab dem 21. Mai 2021 gelten.