Eindämmungsverordnung angepasst / Fragen und Antworten zu Ostern

Wittstock/Dosse, den 01.04.2021

Das Land Brandenburg hat die Eindämmungsverordnung der aktuellen Situation angepasst. Aktuell gilt die Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021.

 

Die aktuelle Eindämmungsverordnung gibt es unter https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

 

Hinsichtlich des bevorstehenden Osterfestes hat die Landesregierung einige Fragen und Antworten zu den aktuell geltenden Bestimmungen zusammengefasst. Diese sind unter https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~31-03-2021-faq-ostern abrufbar.