Fragen und Antworten zu den Corona-Regeln im Land Brandenburg

Wittstock/Dosse, den 23.12.2020

Seit dem 16. Dezember 2020 gelten mit der dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verschärfte Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen im Land Brandenburg.

Besonders mit Blick auf die Feiertage stellen sich etliche Fragen: Worauf muss man jetzt achten? Wie besuche ich Verwandte, Bekannte und Freunde zu Weihnachten richtig? Dürfen Gäste privat übernachten? Und darf man noch Verwandte in anderen Bundesländern besuchen?

Zur richtigen Anwendung der Corona-Regeln hat das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) die wichtigsten Antworten und Hinweise zusammengefasst. 

Fragen und Antworten zu den Corona-Regeln im Land Brandenburg

Bei Fragen steht auch das Corona-Bürgertelefon der Landesregierung zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter der Nummer 0331 / 866 - 5050 erreichbar (außer an Feiertagen). Zwischen den Feiertagen (28. bis 30. Dezember) ist die Servicezeit auf 9 bis 14 Uhr verkürzt.