Landesregierung präzisiert Eindämmungsverordnung

Wittstock/Dosse, den 21.12.2020

Die Landesregierung Brandenburg hat eine Präzisierung der Eindämmungsverordnung vorgenommen, die am Samstag, 19. Dezember 2020, in Kraft getreten ist.

Laut der Pressemitteilung der Landesregierung wurde die Eindämmungsverordnung um eine konkrete Regelung zu den Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung in der Grundschule ergänzt. Ebenso gibt es Konkretisierungen bei den Ausgangsbeschränkungen, den Abhol- und Lieferdiensten sowie die Untersagung von FFP2-Masken mit Ventil beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Diese Masken sind nur ohne Ventil zugelassen. Beschäftigte müssen nur bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen.

Alle Informationen gibt es in der Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2020 sowie in der Änderung der Eindämmungsverordnung vom 18. Dezember 2020.