Hinweise zur Notfallbetreuung im Hort ab 4. Januar 2021

Wittstock/Dosse, den 16.12.2020

Das Land Brandenburg hat die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung am 15. Dezember 2020 geändert und damit ab dem 4. Januar 2021 den Hortbetrieb grundsätzlich untersagt.

 

Unabhängig davon, bleiben die Krippen und Kindergärten im Bereich der Stadt Wittstock/Dosse sowie den Ortsteilen geöffnet!

 

Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen werden jedoch alle Eltern gebeten, möglichst ihre Kinder zu Hause zu lassen.

 

Es besteht die Möglichkeit einer HORT-Notbetreuung von Kindern der 1. bis 4. Klassenstufe, deren Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten oder wo die Aufnahme des Kindes der Wahrung des Kindeswohls dient. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur sind dem Antragsformular zu entnehmen, welches als Download verfügbar ist.

 

Schulpflichtige Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

 

Für die HORT-Notbetreuung ist das angefügte Antragsformular (PDF) ausgefüllt beim Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unter der Mailadresse einzureichen.

 

Dem Antrag sind unbedingt die Arbeitgebernachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Antragsteller in einem Bereich der genannten kritischen Infrastruktur tätig sind.

 

Die Bewilligungsbescheide werden durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin direkt an die Eltern versandt. Der Bewilligungsbescheid muss am ersten Tag der Inanspruchnahme der HORT-Notbetreuung der Kindertagesstätte vorgelegt werden.

 

Den Antrag auf Notbetreuung gibt es unter https://www.ostprignitz-ruppin.de/index.phtml?La=1&sNavID=353.254&mNavID=353.254&object=tx,353.6169.1&kat=&kuo=2&sub=0 als Download.