Einschränkungen durch neue Eindämmungsverordnung des Landes

Wittstock/Dosse, den 02.11.2020

Das Land Brandenburg hat am vergangenen Freitag eine neue „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg“ erlassen, die am Montag, 2. November 2020, in Kraft getreten ist und die bisherige SARS-CoV-2-Umgangsverordnung ablöst. Die neue Verordnung sieht erweiterte Einschränkungen vor und gilt vorerst bis zum 30. November 2020. Die vorgesehenen Maßnahmen sind angesichts deutlich steigender Infektionszahlen beschlossen worden. Ziel der Maßnahmen ist es, eine Überlastung des Gesundheitssystems und eine unkontrollierte Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern.

Die neuen Maßnahmen der Verordnung beziehen sich besonders auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, den Aufenthalt in der Öffentlichkeit und in privaten Räumen, die Gastronomie, Übernachtungsangebote sowie Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung. Dazu gehört im Stadtgebiet von Wittstock/Dosse auch die Schließung von Jugendclubs. Die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen stehen ausschließlich für Sitzungen der Ortsbeiräte zur Verfügung.

Die komplette Umgangsverordnung steht als Download zur Verfügung.