Anpassung der Corona-Regeln

Wittstock/Dosse, den 09.09.2020

Im Land Brandenburg gilt seit dem 3. September 2020, eine angepasste Variante der Corona-Verordnungen. Die Änderungen wurden durch die Landesregierung vorgenommen.

Demnach ist Indoor-Kontaktsport unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich. In Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch sitzen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 untersagt. Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten sind nur mit maximal 75 zeitgleich Anwesenden gestattet. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.

Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung werden bis zum 11. Oktober verlängert, die Großveranstaltungsverbotsverordnung gilt bis zum 1. Januar 2021. Die beschlossenen Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung der Änderungsverordnungen im Gesetz - und Verordnungsblatt in Kraft - spätestens mit Ablauf des 4. September 2020.

Die Pressemitteilung des Landes Brandenburg zu den angepassten Verordnungen

SARS-CoV-2-Umgangsverordnung mit den Änderungen vom 03.09.2020

SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung mit den Änderungen vom 03.09.2020

Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen mit den Änderungen vom 03.09.2020