Nutzung öffentlicher Gebäude wieder möglich

Wittstock/Dosse, den 26.06.2020

Die Nutzung von städtischen Veranstaltungsorten ist in Wittstock/Dosse ab sofort wieder eingeschränkt möglich. Die Stadtverwaltung hatte am 12. März 2020 alle Veranstaltungen sowie die Nutzung der Gebäude auf Grund der damals geltenden COVID-19-Eindämmungsverordnung bis einschließlich 31. August 2020 vorsorglich abgesagt. Durch die aktuell geltende Umgangsverordnung des Landes Brandenburg kann diese Regelung nun gelockert werden.

 

Veranstaltungen in städtischen Objekten wie beispielsweise dem Rathaus oder der Stadthalle können nun wieder durchgeführt werden. Die Festlegung gilt auch für alle Ortsteile der Stadt Wittstock/Dosse. Somit sind auch die Dorfgemeinschaftshäuser wieder nutzbar. Private Feiern sind allerdings weiterhin nur eingeschränkt möglich.

 

Für alle Gebäude gilt die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln nach den Vorgaben der Umgangsverordnung. Diese sind durch die Nutzer umzusetzen. Die wichtigsten Informationen sind auf einem Hinweisblatt zusammengefasst.

 

Bild zur Meldung: Nutzung öffentlicher Gebäude wieder möglich