Hinweise zur Hortbetreuung
Das Land Brandenburg hebt zum 15. Juni 2020 die Notbetreuung in den Kindertagesstätten auf. Dies bedeutet auch Änderungen für den Hortbereich. Die Stadt Wittstock/Dosse hat für verschiedene Fallkonstellationen eine Anfrage beim Ministerium für Bildung und Soziales gestellt. Aus der Antwort ergibt sich nun, wie in den Kindertagesstätten der Stadt Wittstock/Dosse mit den Hortbetreuungsumfängen verfahren werden muss:
- Kinder, die bisher nicht in der Notbetreuung gewesen sind erhalten den Betreuungsumfang gemäß des bisherigem Betreuungsvertrages.
- Kinder, die in der Notbetreuung sind, werden bis zum 24. Juni 2020 nach dem beantragten Stundenumfang in der Notbetreuung betreut; danach gilt eine erweiterte Regelbetreuung nur mit Bewilligungsbescheid vom Landkreis. Das bedeutet, Eltern von Kindern der 1. bis 4. Klasse müssen für eine Betreuung über 4 Stunden einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung beim Amt für Familien und Soziales stellen. Eltern von Kindern der 5. und 6. Klasse müssen dies grundsätzlich beantragen.
Benötigen Eltern nach dem 24. Juni 2020 einen erhöhten Betreuungsumfang, muss eine kurzfristige Beantragung erfolgen. Der Rechtsanspruch ist direkt an den Landkreis OPR zu Händen:
Cornelia Pforte
Amt für Familien und Soziales
SB Kita Elternbeiträge und Rechtsanspruch
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 688-5157
Fax: 03391 688-5102
E-Mail:
zu senden und nicht in der Kitaverwaltung abzugeben. Das Formular zur Rechtsanspruchsprüfung ist als Download verfügbar.
Bei allen Kindern, die die 4. Klasse beenden, entfällt ab dem 25. Juni 2020 der Anspruch auf Betreuung. Den Eltern wird in der kommenden Woche dazu ein Abmeldebescheid zugesandt.
Kontakt für Fragen und weitere Informationen:
Jessica Lemke
Stadt Wittstock/Dosse
Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Markt 1
16909 Wittstock/Dosse
Tel.: 03394/429 334
Fax: 03394/429 399
E-Mail:
Dienstsitz: Heiliggeiststraße 19-23, Zimmer A1.01