Wittstocker Kitas kehren in Regelbetrieb zurück

Wittstock/Dosse, den 10.06.2020

Die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Wittstock/Dosse werden ab Montag, 15. Juni 2020, wieder im Regelbetrieb geöffnet. Das bedeutet, dass alle Kinder die Einrichtungen wieder besuchen dürfen. Die Bildungsministerin des Landes Brandenburg hatte am Dienstag, 9. Juni 2020, angekündigt, den eingeschränkten Regelbetrieb für die Kindertagesstätten aufzuheben. Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Kitas seit dem 18. März 2020  unter strengen hygienischen Bestimmungen zuerst im Notfall- und später im eingeschränkten Regelbetrieb nur für Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen geöffnet.

 

Durch die Öffnung der Kindertagesstätten ab dem 15. Juni 2020 für den Regelbetrieb wird nun allen Kindern die Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten wieder ermöglicht.

 

Wittstocks Bürgermeister Jörg Gehrmann hatte sich in den vergangenen Wochen vehement für die Wiederaufnahme des Regelbetriebes eingesetzt. Diese Bemühungen haben sich gelohnt. Von Seiten der Landesregierung wurde die Überarbeitung der Rahmenhygienepläne angekündigt. Außerdem sollen die aktuell geltende Beschränkung der Gruppengröße aufgehoben und die feste Zugehörigkeit der Kinder zu einer Gruppe gelockert werden. Dies alles sind die Grundvoraussetzungen für die Wiederaufnahme des Regelbetriebes und die Entlastung von Kindern, Eltern und Personal.

 

Die kurzfristige Rückkehr der Kindertagesstätten zu einem normalen Alltag für alle Kinder stellt die Stadtverwaltung Wittstock/Dosse als Träger allerdings erneut vor große Herausforderungen und enormen Organisationsaufwand. Die Kitaverwaltung arbeitet eng mit den Einrichtungen zusammen, um schnellstmöglich einen geregelten Kitaalltag gewährleisten zu können.

 

Eltern sollten unbedingt beachten, frühzeitig das Essen für die Kinder ab dem 15. Juni 2020 wieder beim Essenanbieter anzumelden, da nur rechtzeitig angemeldete Essen ausgeliefert werden können. Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass mit Rückkehr in den Regelbetrieb der Kitas wieder der reguläre Betreuungsumfang gemäß Betreuungsvertrag und bewilligtem Rechtsanspruch für die Kinder zusteht. Gleiches gilt ebenfalls für alle Hortkinder, auch sie haben einen Anspruch auf einen Betreuungsumfang entsprechend ihres Betreuungsvertrages.

 

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