Berufe für Kinder-Betreuungsbedarf konkretisiert

Wittstock/Dosse, den 23.03.2020

Im Land Brandenburg ist der Betrieb von Kindertagesstätten seit dem 18. März 2020 untersagt. Ausnahmen bilden Gruppen in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort), in denen Kinder von Erziehungsberechtigten mit systemrelevanten Berufen betreut werden. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen beide Erziehungsberechtigte einer Tätigkeit in den systemrelevanten Berufen nachgehen.

Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigen aus folgenden Bereichen vorgesehen:

  • im Gesundheitsbereich (einschließlich serviceerbringende Leistungen), in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und hauptamtlicher Feuerwehr sowie die sonstige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Wasser Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Postdienstleistungen, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • Finanzwesen (Bargeldversorgung, kartengeschützter Zahlungsverkehr, konventioneller Zahlungsverkehr),
  • Rundfunk und Presse,

Die betroffenen Arbeitsgebiete wurden wie folgt konkretisiert:

Energie/Wasser/Abwasser/Entsorgung

  • technische Mitarbeitende von Stadtwerken/Ver- und Entsorgungsbetriebe
  • technische Mitarbeitende von Energieunternehmen
  • technische Mitarbeitende von Abfallwirtschaftsunternehmen  

Gesundheit/Betreuung/Bildung/Ernährung 

  • Mitarbeitende der Kliniken, Apotheken
  • Mitarbeitende Gesundheitsamt 
  • Mitarbeitende in stationären oder teilstationären Einrichtungen
  • Mitarbeitende stationäre Behindertenhilfe
  • Mitarbeitende Ambulante Pflegeinrichtungen
  • Mitarbeitende Hospize
  • Mitarbeitende stationäre Jugendhilfe
  • Mitarbeitende Träger von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
  • Mitarbeitende im Kinderschutz
  • Niedergelassene Ärzte
  • Lehrkräfte an den GE-Schulen
  • Mitarbeitende in den Kindertagesstätten
  • Mitarbeitende in Cateringunternehmen, die die Versorgung von

Betreuungseinrichtungen sicherstellen

  • Mitarbeitende in Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelproduktion
  • Bestattungswesen

 

Transport und Verkehr

  • Mitarbeitende ÖPNV ORP, Bahn
  • Mitarbeitende der Fahrzeuginstandhaltung

Staat und Verwaltung

  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Justiz
  • Mitarbeitende Ordnungsamt
  • Mitarbeitende in Leistungsgewährung (Jobcenter, Sozialamt)
  • Mitarbeitende in leitender Stellung in den Verwaltungen (SachgebietsleiterInnen, TeamleiterInnen, GeschäftsstellenleiterInnen, AmtsleiterInnen) 
  • Mitarbeitende in den Fachbereichen Kita, Soziales, Jugend

Dieser Bedarf wird in den Kitas der Stadt Wittstock/Dosse über ein Formular erfasst. Dieses ist in den jeweiligen Einrichtungen erhältlich, steht aber auch zum Download bereit.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist in der Kita bzw. im Hort abzugeben. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag in den Postkasten der Stadtverwaltung am Standort Heiligegeiststraße 19-23 einzuwerfen.